Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung von 

Baron Garten und Landschaftsbau

Ziegelhütterstr. 2 in 67734 Katzweiler 

LESEN SIE DIE FOLGENDEN PARAGRAPHEN, BITTE SORGFÄLTIG DURCH. DURCH IHRE AUFTRAGSBESTÄTIGUNG ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIE AGB / WIDERRUFSBELEHRUNG GELESEN HABEN UND ALS RECHTSVERBINDLICH AKZEPTIEREN. 

Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedingungen auch kurz AGB’s genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger. 

§ 1 Geltungsbereich 

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Baron Garten und Landschaftsbau und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werk liefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Baron Garten und Landschaftsbau an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Baron Garten und Landschaftsbau im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn Baron Garten und Landschaftsbau ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden
innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer
Geltung wird ausdrücklich durch Baron Garten und Landschaftsbau schriftlich zugestimmt. 

§ 2 Vertragsabschluss / Widerrufsbelehrung

2.1 Baron Garten und Landschaftsbau halt sich an abgegebene
Angebote ab Datum vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Entsorgungskosten Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen
Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss
ausüben können. 

Ab Unterschriebener Auftragsvergabe des Auftraggebers, entsteht ein Verbindlicher Vertrag. Rücktritt vom Vertrag von Auftraggeber oder Baron Garten und Landschaftsbau ist binnen 14 Tage nach Datum der Auftragsunterschrift möglich. Kündigt / Storniert der Auftraggeber darüber hinaus ist Baron Garten und Landschaftsbau berechtigt einen Schadensersatz nach § 252, 325 BGB.20 % der Angebotssumme dem Kunden / Verbraucher in Rechnung zu stellen. 325.  20 % der Angebotssumme dem Kunden / Verbraucher in Rechnung zu stellen“. 

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger
verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden. Überschuss an Bestellware bleibt beim Auftraggeber oder wird auf Wunsch des Auftraggebers entsorgt.Überschuss an Bestellware bleibt beim Auftraggeber oder wird auf Wunsch des Auftraggebers entsorgtÜberschuss an Bestellware bleibt beim Auftraggeber oder wird auf Wunsch des Auftraggebers entsorg 

2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein. 

2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend. 

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen 

3.1Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annehmend und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Baron Garten und Landschaftsbau durch etwaige Zulieferanten. 

3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder
Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Baron Garten und Landschaftsbau zurückzuführen ist. 

3.3 Gerät Baron Garten und Landschaftsbau mit einer Leistung
oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto Vergütung, sofern Baron Garten und Landschaftsbau den Verzug nur fahrlässig verursacht hat. 

3.4 Höhere Gewalt bei Baron Garten und Landschaftsbau oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individuell vertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstande bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführung- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen. 

3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Baron Garten und Landschaftsbau richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln
im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben. 

3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.b durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. 

3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 tragt. Plattenbeläge die schwimmend verlegt wurden und im nachhinein wackeln, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 

§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen 

4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder
Dienstleistungen binnen einer Frist von 8 Tagen ab Rechnungsdatum
die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist
kommt der Kunde in Zahlungsvollzug, Baron Garten und Landschaftsbau ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10 % p. a. zu berechnen. Näheres wie Skonto etc. wird auf
der Rechnung geregelt. 

4.2 Baron Garten und Landschaftsbau behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug und Baron Garten und Landschaftsbau behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von Baron Garten und Landschaftsbau, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers. 

4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 

4.4 An- und Abfahrten für einen Besichtigungstermin vor Ort (Angebotserstellung) sind innerhalb eines 30 Kilometer Radius kostenfrei. Möchte der Kunde einen zweiten Termin vor Ort, entstehen An- und Abfahrtsgebühren von 60,00 Euro netto. Erteilt der Kunde der Firma Baron Garten und Landschaftsbau einen schriftlichen Auftrag, wird der Betrag verrechnet.. Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz von Baron Garten und Landschaftsbau. 

§ 5 Gewährleistung 

5.1 Baron Garten und Landschaftsbau übernimmt die Gewahr,dass seine Leistung zur Zeit derAbnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehler behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben. 

5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen Saatgut oder Sonstiges die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Baron Garten und Landschaftsbau keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschaden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Auferkennbare Mängel hat Baron Garten und Landschaftsbau den Auftraggeber hinzuweisen. 

5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen, Bäumen und Rasen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übenommen werden. Eine im Rahmen der
Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen, Bäume und Rasen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).
Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von
Pflanzen aus Kulanz, voraus gesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar. 

5.4 Baron Garten und Landschaftsbau liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmangelhaftung ist
des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch Baron Garten und Landschaftsbau erbrachte Werk- oder Dienstleistungen. 

5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren. 

5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlassigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden. 

5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualverträgliche Vereinbarung, übenimmt
Baron Garten und Landschaftsbau keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware
i. S. d. § 443 BGG. Im übrigen haftet Baron Garten und Landschaftsbau für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmangel.

ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt: 

5.8 Baron Garten und Landschaftsbau haftet fur durch sie zu
vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Waren-wertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung Baron Garten und Landschaftsbau, für aus zu vertretenen Sachmangeln folgenden Personenschaden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf  vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt. 

5.9 Mangelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung. 

5.10 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung
unverzüglich nach Anlieferang/Leistungserbringung auf etwaige
Sachmangel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber Baron Garten und Landschaftsbau schriftlich zu regeln. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem
Leistungs/ Lieferangsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung /Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hatten festgestellt werden können. Bei sämtlichen mängelbedingten Rücklieferungen
trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei Baron Garten und Landschaftsbau. 

5.11 Erfolgt die Mangelrüge im Ergebnis grundlos, ist Baron Garten und Landschaftsbau berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. 

5.12 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Baron Garten und Landschaftsbau
aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist. 

§ 6 Pflichten des Kunden 

6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann Baron Garten und Landschaftsbau für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen. 

6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.a. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist. 

6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplatze und
Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.a.) werden vom Auftraggeber aufder Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen
werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung. 

§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht 

7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Baron Garten und Landschaftsbau aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch Baron Garten und Landschaftsbau
schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde. 

§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand 

8.1 Gerichtsstand fur alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der
allgemeine Gerichtsstand von Baron Garten und Landschaftsbau (Amtsgericht Kaiserslautern). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Baron Garten und Landschaftsbau. 

8.2 Es gilt ausschliefilich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. 

8.3 Im Streitfall ist Baron Garten und Landschaftsbau berechtigt
den Streitfall an ein Unabhängigen Schiedsmann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von Baron Garten und Landschaftsbau zusammen ausgewählt. Die
anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von Baron Garten Landschaftsbau getragen. 

§ 9. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen 

9.1 Sofem einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Baron Garten und Landschaftsbau
und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.